UV-Nagellack: 55 von 69 Proben beanstandet – CVUA Karlsruhe nennt HEMA, TPO und verbotene Farbstoffe
Das CVUA Karlsruhe hat 59 UV-Nagellacke und 10 Gele geprüft: nur 14 waren ohne Beanstandung. Was HEMA und TPO bedeuten und worauf du beim Kauf achten kannst. Stand: 30. Oktober 2026.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe hat 2025 UV-härtende Nagelprodukte untersucht und die Ergebnisse im Mai 2026 veröffentlicht. Stand: 30. Oktober 2026.
Gel-Maniküre zu Hause ist beliebt, doch die Prüfung durch eine Behörde in Baden-Württemberg zeigt: Bei UV-Nagellacken und Modellagegelen nehmen es viele Produkte mit den EU-Vorgaben nicht genau.
Nach Angaben des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Karlsruhe waren von 69 untersuchten Proben nur 14 ohne Beanstandung, 55 entsprachen nicht den rechtlichen Anforderungen.
Die Stiftung Warentest hat die Ergebnisse in einem eigenen Beitrag vom 14. August 2026 aufbereitet. Hier erfährst du, welche Stoffe eine Rolle spielen, was „HEMA-frei“ bedeutet und welche Hinweise die Behörde gibt.
Was das CVUA Karlsruhe untersucht hat
Untersucht wurden 59 UV-Nagellacke und 10 Modellagegele (Untersuchungsjahr 2025, Veröffentlichung am 27. Mai 2026). Stoffliche Abweichungen fanden sich laut CVUA Karlsruhe bei 29 Produkten, Kennzeichnungsmängel bei 51. Neun Lacke beurteilte das Amt als irreführend.
| Befund (69 Proben) | Anzahl |
|---|---|
| ohne Beanstandung | 14 |
| nicht rechtskonform | 55 |
| stoffliche Abweichungen | 29 |
| Kennzeichnungsmängel | 51 |
| nicht zulässige Farbstoffe | 12 |
| p-Hydroxyanisol über der Höchstmenge | 9 |
| mindestens ein nicht deklarierter Stoff | 22 |
| Inhaltsstoffliste fehlte komplett | 11 |
| Warnhinweise fehlerhaft oder fehlend | 35 |
| Hinweis „nur gewerbliche Verwendung“ fehlte | 18 |
Quelle: CVUA Karlsruhe, „UV-Nagelprodukte: Glänzender Lack, matte Bilanz“, veröffentlicht am 27. Mai 2026, abgerufen am 30. Oktober 2026. Die Proben wurden 2025 untersucht; die Ergebnisse gelten für die geprüften Produkte, nicht für den gesamten Markt.
HEMA: Warum der Hinweis „nur gewerblich“ zählt
HEMA (Hydroxyethylmethacrylat) ist laut CVUA Karlsruhe ein bekannter Auslöser von Kontaktallergien. In der Europäischen Union (EU) ist der Stoff nur noch in Nagelmitteln für die gewerbliche Anwendung erlaubt. Vorgeschrieben ist dort der Warnhinweis „Nur für gewerbliche Verwendung. Kann eine allergische Reaktion hervorrufen“.
In 10 Proben wurde HEMA nachgewiesen, ohne dass er auf der Verpackung stand. Bei 3 Produkten mit der Angabe „HEMA-Free“ fand das Amt dennoch HEMA. Als Ersatzstoffe nennt das CVUA etwa HPMA; auch dieser kann allergisch machen, und wer auf HEMA reagiert, reagiert nach Angaben des Amts oft auch auf HPMA. Die Stiftung Warentest weist zudem darauf hin, dass gewerblich bestimmte Produkte laut ihrem Beitrag trotzdem in Drogerien oder online für Privatpersonen erhältlich sind.
TPO: Seit 1. September 2025 verboten
TPO (Trimethylbenzoyl-Diphenylphosphinoxid) ist laut CVUA seit dem 1. September 2025 in der EU-Kosmetikverordnung verboten, weil der Stoff als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft ist; das bedeutet, dass er im Verdacht steht, die Fortpflanzung zu schädigen. Bei den Prüfungen überschritt eine Probe aus der Zeit vor dem Verbot die zulässige Höchstkonzentration. In der einzigen Probe nach Inkrafttreten des Verbots war TPO nachweisbar. In 5 Proben fehlte TPO in der Inhaltsstoffliste.
Das Amt beobachtet außerdem, dass Hersteller häufig auf TPO-L oder BAPO ausweichen. Diese Stoffe sind laut CVUA derzeit nicht geregelt.
Verbotenes Acrylat, Farbstoffe, Stabilisator
Nach dem Bericht der Stiftung Warentest enthielten vier Produkte ein Acrylat, das in der EU seit 2023 in Kosmetik verboten ist, weil es als krebserzeugend gilt. In 12 Proben fanden sich nicht zugelassene Farbstoffe. Der Stabilisator p-Hydroxyanisol überschritt in 9 Lacken und Gelen die erlaubte Konzentration; er kann bei Hautkontakt Allergien auslösen.
Was die Behörden und die Stiftung Warentest raten
Das CVUA Karlsruhe nennt für Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem diese Punkte:
- Der Hinweis „nur für gewerbliche Verwendung“ ist eine Warnung und kein Qualitätsmerkmal; solche Produkte sind nicht für die Anwendung zu Hause gedacht.
- Hautkontakt mit dem noch flüssigen Produkt sollte unbedingt vermieden werden.
- Werbeaussagen wie „HEMA-frei“ oder „Geeignet für Anfänger“ sind nicht immer zutreffend.
- Bei Rötungen, Juckreiz oder Bläschen am Nagelbereich empfiehlt das Amt, zeitnah eine Dermatologin oder einen Dermatologen aufzusuchen.
Die Stiftung Warentest empfiehlt zusätzlich, die angegebene Mindestaushärtezeit einzuhalten (UV-LED-Lampen brauchen laut Artikel etwa 30 bis 60 Sekunden, UV-Röhren etwa zwei Minuten pro Schicht), Anwendungen nicht unnötig zu wiederholen und die Hände mit Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor und UV-A-Siegel einzucremen. Handschuhe, die nur die Nägel freilegen, können eine Alternative oder Ergänzung sein.
Das solltest du wissen
Die Zahlen stammen aus einer amtlichen Stichprobe von 69 Produkten und lassen keine Aussage über einzelne Marken oder den gesamten Markt zu; Herstellernamen nennt der Bericht nicht. Für dich bedeutet das: Ein Blick auf Inhaltsstoffliste, Warnhinweise und den Vermerk „nur für gewerbliche Verwendung“ ist sinnvoll, und eine Garantie für Unbedenklichkeit bietet auch ein Werbeversprechen wie „HEMA-frei“ nicht. Eine Kaufempfehlung ist das nicht; bei Hautreaktionen ist ärztlicher Rat maßgeblich.
Quellen
- CVUA Karlsruhe: UV-Nagelprodukte: Glänzender Lack, matte Bilanz (27. Mai 2026), abgerufen am 30. Oktober 2026
- Stiftung Warentest: UV-Nagellacke und -Gele: Hübsch, aber vor allem riskant (14. August 2026), eigene Veröffentlichung, abgerufen am 30. Oktober 2026
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