schmink.tv – Dein Blog rund um Beauty und Style
Produkte

SCCS: Haarfarbstoffe Basic Brown 16 und Basic Blue 99 nicht sicher – EU-Entwurf sieht Verbot vor

Der wissenschaftliche EU-Verbraucherausschuss SCCS hält zwei Haarfarbstoffe in nicht oxidativen Haarfarben für nicht sicher. Ein EU-Entwurf sieht ein Verbot vor. Stand: 30.10.2026.

Schale, Färbepinsel und Kamm zum Haarefärben auf heller Fläche, Draufsicht
Haarfärbeschale, Pinsel und Kamm auf heller Fläche – Symbolbild. Foto: Nataliya Vaitkevich / Pexels, Lizenz; Bearbeitung: Zuschnitt durch die Redaktion.

Beide Stoffe betreffen Haarfarben ohne Oxidationsmittel; für den Verbotsentwurf der EU-Kommission nennt die Notifizierung kein Beschlussdatum. Stand: 30. Oktober 2026.

Zwei Haarfarbstoffe sollen in der EU verboten werden, so sieht es ein Entwurf vor: Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) hält Basic Brown 16 und Basic Blue 99 in nicht oxidativen Haarfärbemitteln nicht für sicher. Beide Gutachten wurden am 2. Februar 2026 verabschiedet. Ein Entwurf der Europäischen Kommission, der Anfang Juli 2026 in der EU-Datenbank für technische Handelshemmnisse eingetragen wurde, sieht für beide Stoffe ein Verbot in Kosmetika vor.

Für Leserinnen und Leser, die ihre Haare selbst tönen, heißt das: Es lohnt sich, zu wissen, worum es geht, ohne Panik zu machen. Die Quellen sagen nichts darüber, in welchen Produkten auf dem deutschen Markt die Stoffe stecken.

Was der SCCS festgestellt hat

Der SCCS berät die EU-Kommission zu Inhaltsstoffen von Kosmetika. Zu Basic Brown 16 (Aktenzeichen SCCS/1684/25) heißt es im Gutachten, der Ausschuss halte die Verwendung in nicht oxidativen Haarfärbemitteln nicht für sicher, weil die Gesamtheit der Belege auf ein mögliches mutagenes Potenzial hinweise, also auf die Fähigkeit, Erbgut zu verändern. Bewertet wurde ein Einsatz mit 2,0 Prozent; dem Dokument zufolge kann die Endkonzentration auf dem Kopf bis zu 2,0 Prozent betragen, bei rund 100 Millilitern, etwa einmal im Monat.

Zu Basic Blue 99 (SCCS/1683/25) sieht der SCCS laut Veröffentlichung der Kommission ebenfalls keine Sicherheit in nicht oxidativen Haarfärbemitteln, weil die Belege insgesamt auf ein mögliches gentoxisches Potenzial deuteten. Bewertet wurde eine Konzentration von 1 Prozent; eine unbedenkliche Konzentration nennt das Gutachten nicht. Außerdem stuft der SCCS den Stoff als Hautsensibilisator ein, also als Stoff, der Allergien auslösen kann.

Merkmal Basic Brown 16 Basic Blue 99
Aktenzeichen SCCS/1684/25 SCCS/1683/25
CAS-Nummer 26381-41-9 68123-13-7
Verabschiedet 2. Februar 2026 2. Februar 2026
Bewertete Konzentration 2,0 Prozent 1 Prozent
Ergebnis des SCCS nicht sicher (mögliche Mutagenität) nicht sicher (mögliche Gentoxizität)

Quelle: SCCS-Gutachten der EU-Kommission (Basic Brown 16, Basic Blue 99). Stand: 30.10.2026.

Was der EU-Entwurf vorsieht

Laut der Notifizierung G/TBT/N/EU/1219, die am 8. Juli 2026 einging, soll eine Verordnung die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 ändern. Der Entwurf verbietet demnach unter anderem Benzophenon-1, Benzophenon-2, Basic Brown 16, Basic Blue 99 und Prostaglandin-Analoga. Für weitere Stoffe wie Butylhydroxyanisol (BHA), Butylparaben, Cannabidiol und nano-Hydroxylapatit sind neue oder angepasste Beschränkungen vorgesehen. Die Frist für Stellungnahmen endete am 6. September 2026. Ein Datum für den Beschluss oder das Inkrafttreten nennt die Notifizierung nicht; ob und wann es Übergangsfristen gibt, geht aus der Seite ebenfalls nicht hervor.

Ein Entwurf ist noch kein geltendes Recht; aus der Notifizierung geht nicht hervor, ob er inzwischen beschlossen wurde.

Was „nicht oxidativ“ bedeutet

Nicht oxidative Haarfärbemittel arbeiten ohne Oxidationsmittel wie Wasserstoffperoxid. Das Gutachten zu Basic Brown 16 beschreibt den Stoff als direkten Farbstoff, der ohne Mischung mit einem Oxidationsmittel eingesetzt wird. Zu oxidativen Haarfarben, bei denen Farbvorstufen und Oxidationsmittel zusammenkommen, äußert sich das Dokument nicht; sie sind nicht Gegenstand der Bewertung.

Der Hintergrund der Bewertung: Ein Industrieunternehmen hatte den Stoff zur Prüfung eingereicht, nach dem Gutachten bereits mehrfach. Schon ein früheres Gutachten des Vorgängergremiums SCCP aus dem Jahr 2008 hatte Bedenken wegen möglicher Gentoxizität geäußert.

Das solltest du wissen

Ob Produkte im Handel einen der beiden Stoffe enthalten, lässt sich nicht aus den Gutachten ablesen. Verlässlich ist nur die Inhaltsstoffliste (INCI, International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) auf der Packung. Die Gutachten führen die Stoffe unter den Namen Basic Brown 16 und Basic Blue 99 sowie mit den oben genannten CAS-Nummern; der Abgleich mit der Packungsangabe bleibt jedem selbst überlassen. Ein Rückruf oder eine Warnung zu bestimmten Produkten ist in den Quellen nicht genannt.

Bei Hautreaktionen oder Unsicherheit ist ärztlicher oder dermatologischer Rat der richtige Weg; dieser Beitrag ersetzt ihn nicht. Eine Kaufempfehlung oder -warnung für einzelne Marken ist damit nicht verbunden.

Quellen

  1. SCCS: Scientific Advice zu Basic Brown 16 (C009), SCCS/1684/25, EU-Kommission, abgerufen am 30.10.2026 (PDF)
  2. SCCS: Scientific Advice zu Basic Blue 99 (C059), SCCS/1683/25, EU-Kommission, abgerufen am 30.10.2026
  3. Notifizierung G/TBT/N/EU/1219, EU-Datenbank für technische Handelshemmnisse, abgerufen am 30.10.2026
  4. Übersicht der SCCS-Gutachten, EU-Kommission, abgerufen am 30.10.2026

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

Deine Meinung

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

↑