Nano-Hydroxyapatit in Zahnpasta: SCCS nennt bis 29,5 Prozent als sicher – EU-Entwurf ändert Regel
Das EU-Gutachten SCCS/1677/25 nennt für Nano-Hydroxyapatit bis 29,5 Prozent in Zahnpasta als sicher, ein Kommissionsentwurf greift das auf. Was das Gutachten sagt – und was nicht.
Das EU-Gutachten bewertet die Sicherheit des Inhaltsstoffs, nicht den Kariesschutz – Stand: 1. November 2026
Für den Zahnpasta-Inhaltsstoff Nano-Hydroxyapatit hat die EU-Kommission eine geänderte Regelung vorgeschlagen.
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) hält den Stoff laut seinem Gutachten vom 26. Juni 2025 bis 29,5 Prozent in Zahnpasta und bis 10 Prozent in Mundspülung für sicher – unter engen Bedingungen.
Die Europäische Kommission hat dem Rat der EU am 21. September 2026 einen Verordnungsentwurf übermittelt, der die bisherige Regelung für den Stoff ändern soll.
Die Stiftung Warentest bewertet Zahnpasten ohne Fluorid laut ihrem Beitrag vom 21. Oktober 2026 mit „mangelhaft“. Dieser Beitrag ordnet ein, was das EU-Gutachten tatsächlich aussagt – und was nicht.
Was ist Hydroxyapatit – und warum „nano“?
In der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) zählt Zahnpasta zu den kosmetischen Mitteln, weil dort auch Mittel für Zähne und Mundschleimhaut erfasst sind (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a). Als Nanomaterial gilt nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe k ein unlösliches oder biologisch beständiges, absichtlich hergestelltes Material, dessen äußere Abmessungen oder innere Struktur im Bereich von 1 bis 100 Nanometern liegen. Ein Nanometer ist ein Milliardstel Meter.
Nach dem Entwurf der Kommission ist Hydroxyapatit in Nanoform bereits in Eintrag 372 von Anhang III der Verordnung gelistet, der Liste der Stoffe mit Beschränkungen. Laut dem Ratsdokument 13462/26 dient der Stoff als Schleif-, Füll-, Mundpflege- und Hautpflegemittel; die Kommission hatte den SCCS um eine neue Sicherheitsbewertung gebeten.
Was das SCCS-Gutachten von 2025 sagt
Das SCCS hat Hydroxyapatit (nano) 2025 erneut bewertet (SCCS/1677/25, angenommen am 26. Juni 2025). Im Wortlaut heißt es, der Ausschuss halte den Stoff für sicher bei Konzentrationen „up to 29.5% in toothpaste“ und „up to 10% in mouthwash“. Das gilt nur für Partikel mit bestimmten Eigenschaften:
- stäbchenförmige Partikel, von denen mindestens 87 Prozent (nach Anzahl) ein Aspektverhältnis von höchstens 3 haben, die übrigen höchstens 9 (das Aspektverhältnis beschreibt das Verhältnis von Länge zu Breite);
- nicht beschichtet und nicht oberflächenmodifiziert;
- maximale Länge laut Gutachten 122 ± 43 Nanometer;
- nadelförmiges Material fällt nicht unter die Bewertung.
Eine frühere Bewertung des SCCS aus dem Jahr 2023 (SCCS/1648/22, angenommen am 21. und 22. März 2023) war strenger. Sie nannte bis zu 10 Prozent in Zahnpasta und bis zu 0,465 Prozent in Mundspülung als sicher und schloss laut der Veröffentlichung der EU-Kommission nadelförmige Partikel sowie Sprühprodukte aus.
| Gutachten | Zahnpasta (bis) | Mundspülung (bis) |
|---|---|---|
| SCCS/1648/22 (März 2023) | 10 % | 0,465 % |
| SCCS/1677/25 (Juni 2025) | 29,5 % | 10 % |
Quelle: Europäische Kommission, Veröffentlichungen des SCCS (siehe Quellen 3 und 4), abgerufen am 1. November 2026.
Was der EU-Entwurf vorsieht
Die Kommission hat dem Rat der EU am 21. September 2026 den Entwurf einer Verordnung übermittelt. In den Erwägungsgründen 35 bis 37 greift er das Gutachten auf: Hydroxyapatit (nano) sei sicher bei bis zu 29,5 Prozent in Zahnpasta und bis zu 10 Prozent in Mundspülung, bezogen auf stäbchenförmige Partikel mit den oben genannten Merkmalen. Der bestehende Eintrag 372 in Anhang III „should be amended“, also geändert werden. Der Wortlaut des geänderten Eintrags ist im geprüften Dokumentenauszug nicht enthalten. Übergangsfristen für diesen Eintrag nennt der Auszug nicht; er spricht allgemein von „reasonable transitional periods“.
Der Entwurf ist nach Lage der Quelle noch nicht in Kraft. Nach Artikel 2 des Entwurfs tritt die Verordnung am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Was die Stiftung Warentest zu Zahnpasta ohne Fluorid sagt
Die Stiftung Warentest schreibt in ihrem Beitrag vom 21. Oktober 2026, sie bewerte Zahnpasta-Produkte ohne Fluorid in ihrem Test mit „mangelhaft“ und prüfe sie nicht vollumfänglich. Fluorid schütze nach Darstellung der Stiftung „nachweislich am besten vor Karies“; ein vergleichbar wirksamer Ersatzstoff sei laut aktueller Studienlage bis heute nicht bekannt. Hydroxylapatit nennt der Beitrag nicht; auch andere Alternativen wie Xylit bewertet er nicht.
Das EU-Gutachten und die Warentest-Einordnung beantworten damit verschiedene Fragen. Das SCCS prüft, ob ein Stoff in einer bestimmten Menge und Form für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher ist. Aussagen zum Kariesschutz sind nicht Gegenstand der oben zitierten Schlussfolgerung.
Das solltest du wissen
Ein „sicher“ im SCCS-Gutachten gilt nur unter den genannten Bedingungen: Partikelform, Beschichtung, Länge und Höchstkonzentration. Ob eine einzelne Zahnpasta diese Merkmale erfüllt, lässt sich aus dem Gutachten nicht ablesen; dazu sind Angaben der Hersteller nötig. Ob eine Paste Fluorid enthält, steht in der Zutatenliste. Dieser Beitrag ist keine Kaufempfehlung und keine zahnmedizinische Beratung; Fragen zur Mundpflege klärst du am besten in der Zahnarztpraxis.
Quellen
- Europäische Kommission / Rat der EU: Ratsdokument ST 13462/2026, Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Begleitschreiben vom 21. September 2026, abgerufen am 1. November 2026.
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, EUR-Lex, abgerufen am 1. November 2026.
- SCCS, Europäische Kommission: Scientific Opinion on Hydroxyapatite (nano) – Submission IV, SCCS/1677/25, 26. Juni 2025, abgerufen am 1. November 2026.
- SCCS, Europäische Kommission: Hydroxyapatite (nano), SCCS/1648/22, März 2023, abgerufen am 1. November 2026.
- Stiftung Warentest: Ist Fluorid in Zahncreme schädlich?, 21. Oktober 2026, abgerufen am 1. November 2026.
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