Hexyl Salicylate in Parfüm: Seit 1. Mai 2026 gilt in der EU eine Grenze von 2 Prozent
Die EU begrenzt den Duftstoff Hexyl Salicylate seit 1. Mai 2026: 2 % in Parfüm, 0,3 % in Cremes, 0,001 % in Zahnpasta. Was das heißt und wie du das Etikett liest.
Stand: 1. November 2026. Was die EU-Verordnung 2026/78 für Parfüm, Cremes und Zahnpasta festlegt – und worauf du auf dem Etikett achten kannst.
Wer in der Vorweihnachtszeit Parfüm kauft oder verschenkt, findet auf der Verpackung eine lange Liste mit Fachbegriffen.
Einer davon ist „Hexyl Salicylate“, ein Duftstoff, der in vielen Duftkompositionen stecken kann.
Für ihn gelten in der EU seit dem 1. Mai 2026 Höchstkonzentrationen je Produktart, festgelegt in der Verordnung (EU) 2026/78 der EU-Kommission.
Dieser Ratgeber erklärt, was die Zahlen bedeuten, warum der Stoff geregelt wird und wie du ihn auf einer Inhaltsstoffliste findest.
Was die EU für Hexyl Salicylate festgelegt hat
Die Kommission hat die Verordnung am 12. Januar 2026 erlassen und am 13. Januar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Laut Verordnungstext gilt sie ab dem 1. Mai 2026. Sie ändert die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, die für alle in der EU verkauften Kosmetika gilt. Hexyl Salicylate (auch Hexyl-2-hydroxybenzoat, CAS-Nr. 6259-76-3) steht dort jetzt in Anhang III, der Liste der Stoffe mit Beschränkungen. Der Höchstgehalt hängt von der Produktart ab:
| Produktart | Höchstkonzentration |
|---|---|
| Duftstoffe auf hydroalkoholischer Basis (außer für Kinder unter 3 Jahren) | 2 % |
| Auszuspülende oder abzuspülende Mittel | 0,5 % |
| Mittel, die auf der Haut oder im Haar verbleiben | 0,3 % |
| Zahnpasta und Mundspülungen | 0,001 % |
| Bestimmte Produkte für Kinder unter 3 Jahren | 0,1 % |
Quelle: Verordnung (EU) 2026/78, Anhang III Eintrag 380; Abruf am 1. November 2026. Die Ausnahmen für Kinder unter 3 Jahren sind im Verordnungstext genauer gefasst.
„Hydroalkoholisch“ bedeutet, dass der Duft in einer Mischung aus Alkohol und Wasser gelöst ist, wie bei klassischen Parfüms und Eaux de Toilette. „Auszuspülende“ Mittel sind etwa Shampoo oder Duschgel, „verbleibende“ etwa Körperlotion oder Gesichtscreme.
Warum der Stoff geregelt wird
In den Erwägungsgründen der Verordnung steht, dass Hexyl Salicylate als CMR-Stoff der Kategorie 2 eingestuft ist und bislang in der Kosmetikverordnung nicht geregelt war. CMR steht für karzinogen (krebserzeugend), mutagen (erbgutverändernd) und reproduktionstoxisch (die Fortpflanzung beeinträchtigend). Kategorie 2 steht in der EU-Einstufung für einen Verdachtsfall, nicht für einen bewiesenen Schaden.
Ein Antrag zu dem Stoff wurde laut Verordnung im Dezember 2022 gestellt. Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) hielt ihn unter bestimmten Bedingungen für sicher. In der vorläufigen Fassung seines Gutachtens SCCS/1658/23 vom 26. Oktober 2023 nennt der Ausschuss dieselben Höchstwerte wie die spätere Verordnung: 2 Prozent in hydroalkoholischen Parfüms, 0,5 Prozent in auszuspülenden, 0,3 Prozent in verbleibenden Produkten und 0,001 Prozent in Zahnpasta und Mundwasser.
Zur Einstufung als reproduktionstoxisch schreibt der SCCS in dieser Fassung, dass für den Stoff selbst keine Daten zur Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität vorliegen. Er stützt sich deshalb auf Daten zum Hauptstoffwechselprodukt Salicylsäure; die Einstufung beruht auf einem Analogieschluss („Read-across“). Das Risiko einer Hautsensibilisierung beim Menschen durch kosmetische Anwendung bewertet der Ausschuss als vernachlässigbar. Es handelt sich um eine Vorabversion; zu Kleinkindern hat der SCCS später ein Addendum vorgelegt (siehe unten). Das Risiko einer Hautsensibilisierung ist laut SCCS-Addendum dennoch ein Punkt, den der Ausschuss ausdrücklich erwähnt.
Was für Kinder unter drei Jahren gilt
Für Kleinkinder hat der SCCS ein Addendum (SCCS/1668/24) verabschiedet, veröffentlicht am 25. Oktober 2024. Darin hält er Hexyl Salicylate für Kinder bis drei Jahre bei höchstens 0,1 Prozent in Duschgel, Handseife, Shampoo, Haarspülung, Körperlotion, Gesichtscreme, Handcreme, Lippenpflege und Parfümprodukten für sicher, in Zahnpasta bei höchstens 0,001 Prozent.
Der Ausschuss nennt auch Vorbehalte. Bei Säuglingen mit Hautproblemen könnte der Stoff stärker aufgenommen werden, und Hexyl Salicylate ist als Hautsensibilisator der Kategorie 1 eingestuft. Die Stellungnahme gilt außerdem nicht für Sprays, bei denen der Stoff eingeatmet werden kann. Die Verordnung übernimmt für bestimmte Produkte für Kinder unter drei Jahren den Wert von 0,1 Prozent.
So findest du den Stoff auf dem Etikett
Die Inhaltsstoffliste auf der Verpackung nennt kosmetische Bestandteile mit ihrer INCI-Bezeichnung (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients), einer einheitlichen internationalen Benennung. Gesucht wird nach „Hexyl Salicylate“. Duftstoffmischungen stehen auf Etiketten häufig unter dem Sammelbegriff „Parfum“; ob einzelne Duftstoffe zusätzlich namentlich auftauchen, hängt von den Vorgaben der Kosmetikverordnung ab. Steht nur „Parfum“, lässt sich aus der Liste allein nicht ablesen, ob Hexyl Salicylate enthalten ist.
Die Höchstwerte aus der Tabelle sind Grenzen, die Hersteller einhalten müssen. Welche Menge ein einzelnes Produkt tatsächlich enthält, steht nicht auf der Verpackung. Wer es genau wissen will, kann beim Hersteller nachfragen.
Häufige Fragen in Kürze
Ist Hexyl Salicylate jetzt verboten? Nein. Laut Verordnungstext steht der Stoff in Anhang III, der Liste der beschränkten Stoffe, nicht in Anhang II, der Verbotsliste. Erlaubt ist er nur bis zu den genannten Höchstwerten.
Welche Produkte sind betroffen? Die Verordnung nennt Parfüms auf Alkoholbasis, auszuspülende und verbleibende Produkte, Zahnpasta, Mundspülungen und bestimmte Produkte für Kinder unter drei Jahren. Wo der Stoff tatsächlich enthalten ist, geht aus der Verordnung nicht hervor; sie regelt nur die Grenzen.
Wer prüft die Einhaltung? Zuständig für die Einhaltung der Kosmetikverordnung sind die Hersteller und Importeure, die ihre Produkte in der EU in Verkehr bringen. Wie die Behörden in Deutschland kontrollieren, ist nicht Gegenstand der Verordnung.
Das solltest du wissen
Die Verordnung setzt Obergrenzen, sie verbietet den Stoff nicht. Für Produkte im Handel gelten die Grenzen seit dem 1. Mai 2026; die Regelung sagt nichts darüber aus, wie sich ein bestimmtes Parfüm oder eine bestimmte Creme verträgt. Neben Hexyl Salicylate regelt dieselbe Verordnung unter anderem auch Silber und den Konservierungsstoff o-Phenylphenol. Fragen zur persönlichen Verträglichkeit, etwa bei bekannten Allergien, gehören in eine ärztliche oder dermatologische Beratung. Dieser Beitrag ist keine Kaufempfehlung für oder gegen ein Produkt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/78 der Kommission vom 12. Januar 2026, EUR-Lex, abgerufen am 1. November 2026
- SCCS: Scientific Opinion on Hexyl Salicylate, SCCS/1658/23, Vorabversion vom 26. Oktober 2023
- SCCS: Addendum zu Hexyl Salicylate, Kinder 0–3 Jahre, SCCS/1668/24, 25. Oktober 2024
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, EUR-Lex
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.