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Inhaltsstoffe & Recht

Duftstoffe Heliotropin und Acetophenon: EU-Gutachten nennt Grenzen von 1,8 % und 0,01 %

Der EU-Ausschuss für Verbrauchersicherheit hat zwei Gutachten zu Duftstoffen veröffentlicht: Heliotropin bis 1,8 % in Feinparfums für Erwachsene, Acetophenon bis 0,01 %.

Gläserne Sprühflasche mit gelblicher Flüssigkeit, umgeben von getrockneten Blüten auf hellem Untergrund
Sprühflasche mit gelblicher Flüssigkeit und Trockenblumen – Symbolbild. Foto: Alesia Kozik / Pexels, Lizenz; Bearbeitung: Zuschnitt durch die Redaktion.

Zwei Duftstoffe, zwei neue EU-Gutachten: Was die Grenzwerte für Parfüm und Pflege bedeuten – und was noch offen ist. Stand: 22. Oktober 2026

Süßlich-blumig duften sie beide: Heliotropin und Acetophenon sind Duftstoffe, die in Kosmetik eingesetzt werden.
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) der EU-Kommission hat am 15. Oktober 2026 die endgültigen Fassungen seiner Gutachten zu beiden Stoffen veröffentlicht.
Heliotropin hält der Ausschuss nur bis 1,8 Prozent und nur in Feinparfums für Erwachsene für sicher.
Acetophenon bewertet er bis 0,01 Prozent im fertigen Produkt als sicher, sofern es in natürlichen Pflanzenauszügen steckt.
Hier steht, was die Zahlen bedeuten und was sie ausdrücklich nicht aussagen.

Die beiden Gutachten im Überblick

Merkmal Heliotropin Acetophenon
Aktenzeichen SCCS/1688/26 SCCS/1689/26
Verabschiedet am 12. Oktober 2026 14. Oktober 2026
Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 15. Oktober 2026
Bewertung des SCCS sicher bis höchstens 1,8 Prozent, nur in Feinparfums für Erwachsene sicher bis höchstens 100 ppm (0,01 Prozent) in Kosmetik für Erwachsene und Kinder ab 3 Jahren, einschließlich Aufnahme aus anderen Quellen
Wichtige Einschränkung Andere Produktarten waren nicht Gegenstand der Bewertung. Gilt nur für Acetophenon als Bestandteil natürlicher komplexer Stoffe, nicht für diese Stoffe selbst.

Quelle: SCCS-Gutachten SCCS/1688/26 (Heliotropin) und SCCS/1689/26 (Acetophenon), Europäische Kommission; ppm = parts per million, Millionstel. Zusammenstellung der Redaktion, Stand: 22. Oktober 2026.

Warum die EU-Kommission überhaupt fragt

Hintergrund ist Artikel 15 der Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Er verbietet grundsätzlich Stoffe, die nach der EU-Chemikalienverordnung CLP (Classification, Labelling and Packaging) als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) der Kategorien 1A oder 1B eingestuft sind. Ausnahmen sind nur unter mehreren Bedingungen möglich, zu denen unter anderem die Bewertung durch den SCCS gehört.

Nach den Gutachten hat der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC, Risk Assessment Committee) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA im September 2024 für Heliotropin und im März 2025 für Acetophenon unter anderem empfohlen, den jeweiligen Stoff als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1B einzustufen. Die Kommission kann laut den Gutachten eine solche Einstufung vorschlagen. In beiden Dokumenten ist daher von einer möglichen Einstufung die Rede, nicht von einer bereits beschlossenen.

Heliotropin: nur im Feinparfum für Erwachsene bewertet

Heliotropin, auch Piperonal genannt, ist laut SCCS eine Duftverbindung mit süßlich-blumigem Geruch. Sie kommt in manchen ätherischen Ölen natürlich vor, wird aber überwiegend synthetisch hergestellt. Nach dem Gutachten dient sie als Duftstoff unter anderem in Parfüms, Lotionen, Cremes, Shampoos und Deodorants, außerdem als Fixateur, der Düfte haltbarer macht, und als Maskierstoff. Als INCI-Bezeichnung (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) nennt der SCCS „HELIOTROPINE“. Die Kosmetikverordnung führt den Stoff nach dem Gutachten derzeit nicht als beschränkt auf.

Im Juni 2025 ging bei der Kommission ein Dossier ein, das die sichere Verwendung in Feinparfums für Erwachsene bis 1,8 Prozent belegen soll. Nur für diese Produktgruppe lag ein Ausnahmeantrag vor, deshalb bewertete der SCCS auch nur sie. Sein Ergebnis: Heliotropin ist bis 1,8 Prozent und nur in Feinparfums für Erwachsene sicher.

Für andere Kosmetikprodukte, auch für Kinder, hat der Antragsteller dem Gutachten zufolge Berechnungen zum Sicherheitsabstand (Margin of Safety) vorgelegt, die auf eine Einhaltung des Sicherheitsabstands hindeuten. Der SCCS vermerkt das im Anhang, bewertet diese Produkte im Rahmen des Auftrags aber nicht.

Acetophenon: Grenze für Pflanzenauszüge

Acetophenon (chemisch 1-Phenylethanon) wird laut Gutachten vor allem als Duftstoff genutzt und kommt natürlich in Pflanzenauszügen wie ätherischen Ölen vor. Die europäische Kosmetikindustrie teilte der Kommission im September 2025 mit, den Stoff als solchen nicht verteidigen zu wollen. Sie reichte stattdessen ein Dossier für Acetophenon als Bestandteil natürlicher Pflanzenauszüge bis 100 ppm ein.

Der SCCS hält Acetophenon bis höchstens 100 ppm (0,01 Prozent) in Kosmetik für Erwachsene und Kinder ab 3 Jahren für sicher, einschließlich der Aufnahme aus Quellen außerhalb der Kosmetik. Die natürlichen Pflanzenauszüge selbst wurden ausdrücklich nicht bewertet.

Nach Angaben des Antragstellers enthält Zistrosenöl (Cistus-Öl) mit 35.458 ppm den höchsten Gehalt. Dessen Rechnung: Die Auszüge machen in Vormischungen bis zu 2 Prozent aus, die Vormischungen im fertigen Produkt bis zu 10 Prozent, also 35.458 ppm × 2 % × 10 % = 70,9 ppm. Eingesetzt werden die Auszüge demnach in Leave-on- und Rinse-off-Reinigungsprodukten (zum Verbleiben auf der Haut bzw. zum Abspülen), in Parfüms, Make-up und Sonnenschutz. Für Kinder unter 3 Jahren verteidigt der Antragsteller die Verwendung nicht, weil ätherische Öle in Babypflege üblicherweise nicht eingesetzt werden.

Was noch offen ist

Die Gutachten sind wissenschaftliche Bewertungen im Auftrag der Kommission, keine Verbote. Wie die Kommission die Regeln für beide Stoffe festlegt, geht aus den Dokumenten nicht hervor. Sie halten lediglich fest, dass Maßnahmen innerhalb von 15 Monaten nach einer CMR-Einstufung zu beschließen sind.

Das solltest du wissen

Die Gutachten nennen Höchstkonzentrationen, bis zu denen der SCCS die Stoffe unter den beschriebenen Bedingungen für sicher hält. Sie bewerten Stoffe, keine einzelnen Marken oder Produkte, und sind keine Warnung oder Rückrufaufforderung. Wer Duftstoffe schlecht verträgt, kann die Inhaltsliste nach „HELIOTROPINE“ durchsuchen; bei Hautreaktionen gehört die Abklärung in ärztliche Hände.

Kurz nachgefragt

Was bedeutet ppm?

ppm steht für „parts per million“, also Millionstel. 100 ppm entsprechen 0,01 Prozent.

Ist damit etwas verboten worden?

Nein, die Gutachten selbst verbieten nichts. Sie sind die wissenschaftliche Grundlage, auf der die Kommission entscheiden kann.

Sind alle Parfüms betroffen?

Das Gutachten zu Heliotropin bewertet ausschließlich Feinparfums für Erwachsene bis 1,8 Prozent. Einzelne Produkte bewertet es nicht.

Quellen

  1. SCCS: Opinion on the safety of Heliotropin used in cosmetic products, SCCS/1688/26, Europäische Kommission (veröffentlicht 15. Oktober 2026, abgerufen am 22. Oktober 2026)
  2. SCCS: Opinion on the safety of Acetophenone, SCCS/1689/26, Europäische Kommission (veröffentlicht 15. Oktober 2026, abgerufen am 22. Oktober 2026)
  3. SCCS Opinions, Übersicht der Gutachten, Europäische Kommission (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  4. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, EUR-Lex (abgerufen am 22. Oktober 2026)

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