Mikroplastik: 84 Prozent kennen das Thema laut BfR – EU-Fristen für Kosmetik reichen bis 2035
Das BfR hat im August 1.003 Personen befragt: 84 Prozent haben von Mikroplastik in Lebensmitteln oder Kosmetika gehört. Die EU-Fristen für Kosmetik reichen von Oktober 2027 bis Oktober 2035.
Telefonumfrage mit 1.003 Befragten, Fristen der EU-Verordnung 2023/2055 und die BfR-Einschätzung zur Hautaufnahme. Stand: 22. Oktober 2026
Mikroplastik in Lebensmitteln oder Kosmetika: Davon hat die große Mehrheit der Menschen in Deutschland schon gehört.
Nach dem BfR-Verbrauchermonitor 2026 gilt das für 84 Prozent der Befragten, 51 Prozent sind sehr oder eher beunruhigt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Ergebnisse am 16. Oktober 2026 in einer Presseinformation vorgestellt.
Für Kosmetik gilt zugleich eine gestaffelte EU-Beschränkung: Die erste Beschränkung greift am 17. Oktober 2027.
Was die BfR-Umfrage zeigt
Der Verbrauchermonitor ist eine regelmäßige, repräsentative Befragung des BfR. Die aktuelle Welle lief laut Bericht vom 3. bis 14. August 2026 als Telefonbefragung. Befragt wurden 1.003 deutschsprachige Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten, die das Internet nutzen.
| Aussage zu Mikroplastik | Anteil der Befragten |
|---|---|
| Haben schon von Mikroplastik in Lebensmitteln oder Kosmetika gehört | 84 % |
| Sind sehr oder eher beunruhigt | 51 % |
| Haben in den letzten 12 Monaten aktiv versucht, sich zu schützen | 44 % |
| Fühlen sich (sehr) gut informiert | 29 % |
| Denken täglich oder mehrmals pro Woche darüber nach | 18 % |
Quelle: BfR-Verbrauchermonitor 2026, Telefonbefragung vom 3. bis 14. August 2026, n = 1.003; Zusammenstellung der Redaktion, Stand 22. Oktober 2026.
Eine Auswertung allein für Kosmetik haben wir in den Veröffentlichungen nicht gefunden. Der Bekanntheitswert von 84 Prozent bezieht sich auf Lebensmittel und Kosmetika zusammen, die übrigen Werte beziehen sich nach unserer Lesart auf Mikroplastik allgemein. Die Umfrage misst, was Menschen wahrnehmen und befürchten, nicht, wie groß ein gesundheitliches Risiko tatsächlich ist.
Was die EU für Kosmetik festgelegt hat
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2055 der Europäischen Kommission vom 25. September 2023. Sie beschränkt synthetische Polymermikropartikel: feste Polymere in Partikelform, deren Abmessungen nach der Definition im Verordnungstext höchstens 5 Millimeter betragen. Das BfR weist in seinen Fragen und Antworten darauf hin, dass Mikroperlen (englisch: Microbeads) in Kosmetika seit Oktober 2023 verboten sind. Für andere Mikropartikel gelten Übergangsfristen.
| Produktgruppe | Beschränkung gilt ab |
|---|---|
| Abzuspülende Mittel (englisch: rinse-off) | 17. Oktober 2027 |
| Nicht abzuspülende Mittel (englisch: leave-on) | 17. Oktober 2029 |
| Verkapselung von Duftstoffen | 17. Oktober 2029 |
| Make-up, Lippen- und Nagelprodukte | 17. Oktober 2035 |
Quelle: Verordnung (EU) 2023/2055, Anhang, Eintrag 78, Nummer 6 (jeweils mit Ausnahmen, die im Verordnungstext geregelt sind); Zusammenstellung der Redaktion, Stand 22. Oktober 2026.
Für Make-up, Lippen- und Nagelprodukte kommt eine Kennzeichnungspflicht hinzu: Vom 17. Oktober 2031 bis zum 16. Oktober 2035 müssen betroffene Produkte den Hinweis „Dieses Produkt enthält Mikroplastik.“ tragen (Nummer 9 desselben Eintrags). Nach der Einordnung der Verbraucherzentrale sind unter den abzuspülenden Produkten zum Beispiel Shampoo und Duschgel gemeint, unter den nicht abzuspülenden zum Beispiel Cremes und Haargel.
Wie das BfR das Risiko einschätzt
Das BfR beschreibt in seinen Fragen und Antworten (Stand der Seite: 31. Mai 2024), dass Mikrokunststoffe in Kosmetika vor allem in abzuspülenden Produkten wie Duschgels, Peelings und Zahnpasten vorkommen. Ein gesundheitliches Risiko durch diese Produkte hält das Institut derzeit für unwahrscheinlich, weil die Partikel deutlich größer als ein Mikrometer sind. Bei vorhersehbarem Gebrauch sei eine Aufnahme über die gesunde und intakte Haut nicht zu erwarten. Das BfR betont zugleich, dass die Forschung läuft, um die Einschätzung mit verlässlicheren Daten zu untermauern.
Die Verbraucherzentrale schreibt, die gesundheitlichen Auswirkungen von Mikroplastik seien insgesamt noch weitgehend unklar. Für die Umwelt hält sie fest, dass Kosmetika im Vergleich zu anderen Quellen wie Reifenabrieb oder dem Waschen synthetischer Textilien wenig beitragen.
Woran du Kunststoffe in der Inhaltsliste erkennst
Kunststoffe stehen in der Inhaltsstoffliste (INCI, englisch: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Ob ein Kunststoff als Mikropartikel vorliegt, muss dort nach Angaben des BfR nicht stehen. Die Verbraucherzentrale nennt als Hinweise Bezeichnungen wie Polyethylene, Polypropylene, Nylon oder das Wort „Polymer“. Sie weist außerdem darauf hin, dass gelöste Kunststoffe wie Acrylates Copolymer in der Mikroplastik-Debatte nicht mitgezählt werden, obwohl auch sie die Umwelt belasten können, wenn sie schlecht abbaubar sind.
Das solltest du wissen
Die Umfragewerte zeigen, wie stark das Thema im Bewusstsein ist, sie sagen nichts über das Risiko einzelner Produkte. Die Beschränkung der EU greift je nach Produktgruppe zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten: Für abzuspülende Mittel ab Oktober 2027, für Make-up, Lippen- und Nagelprodukte erst ab Oktober 2035. Wer die Inhaltsliste prüft, findet Hinweise auf Kunststoffe, aber keine Angabe zur Partikelgröße. Eine Kaufempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.
Quellen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Presseinformation Nr. 29/2026 „Antibiotikaresistenzen und Mikroplastik prägen Risikowahrnehmung der Bevölkerung“, 16. Oktober 2026
- Bundesinstitut für Risikobewertung: BfR-Verbrauchermonitor 2026 (PDF)
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Mikroplastik: Fakten, Forschung und offene Fragen
- Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel, 25. September 2023
- Verbraucherzentrale: Mikroplastik und Kunststoffe in Kosmetik und im Meer, 22. September 2026