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PFHxA in Kosmetik: Seit 10. Oktober 2026 gilt eine Grenze von 25 ppb für PFAS-Untergruppe

Seit dem 10. Oktober 2026 gelten in der EU Höchstwerte für PFHxA in kosmetischen Mitteln: 25 ppb für den Stoff und seine Salze, 1.000 ppb für verwandte Stoffe. Was das heißt.

Vier Make-up-Pinsel mit Holzgriff und Metallzwinge nebeneinander auf weißem Hintergrund
Vier Make-up-Pinsel mit Holzgriff auf weißem Untergrund – Symbolbild. Foto: Alex Kinkate / Pexels, Pexels-Lizenz; Bearbeitung: Zuschnitt durch die Redaktion.

Was die EU-Beschränkung für Hautpflege und andere kosmetische Mittel bedeutet – und was sie ausdrücklich nicht regelt. Stand: 27. Oktober 2026

Seit dem 10. Oktober 2026 gilt in der Europäischen Union (EU) eine neue Grenze für eine Untergruppe der sogenannten Ewigkeitschemikalien.
Kosmetische Mittel dürfen nach der Verordnung (EU) 2024/2462 der EU-Kommission dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Höchstwerte für Undecafluorhexansäure (PFHxA) überschreiten.
Dieser Beitrag erklärt, was hinter dem Kürzel steckt, was die Zahlen bedeuten und was die Regel nicht aussagt.

Was die Verordnung regelt

Die Kommission hat die Verordnung am 19. September 2024 erlassen. Sie ergänzt Anhang XVII der europäischen Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) um einen Eintrag zu PFHxA, ihren Salzen und sogenannten PFHxA-verwandten Stoffen. Nach den Angaben im Amtsblatt-Eintrag auf EUR-Lex trat sie am 10. Oktober 2024 in Kraft; für die einzelnen Produktgruppen gelten unterschiedliche Übergangsfristen.

Für kosmetische Mittel im Sinne der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 endet die Frist laut Verordnungstext am 10. Oktober 2026. Unter die Kosmetikverordnung fallen Stoffe oder Gemische, die mit Haut, Haaren, Nägeln, Lippen, äußeren Intimregionen, Zähnen oder Mundschleimhaut in Berührung kommen sollen, hauptsächlich zum Reinigen, Parfümieren, Verändern des Aussehens, Schützen, Pflegen oder Beeinflussen des Körpergeruchs.

Die Kommission nennt in ihrer Mitteilung vom 19. September 2024 neben Textilien, Lebensmittelverpackungen und Gemischen wie Imprägniersprays auch Kosmetika, zum Beispiel Hautpflegemittel, als betroffene Anwendungen. Nach Angaben der Kommission stellen die Stoffe ein unannehmbares Risiko für Gesundheit und Umwelt dar; die Beschränkung stützt sich auf eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). PFHxA werde zudem häufig als Ersatz für das bereits verbotene PFOA eingesetzt.

Was PFAS sind

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt sie auf seiner Informationsseite zu PFAS als industriell hergestellte Stoffe, die nicht in der Natur vorkommen. Chemisch handelt es sich um organische Verbindungen, bei denen Wasserstoff am Kohlenstoff ganz oder teilweise durch Fluor ersetzt ist.

Die Gruppe ist groß: Nach BfR-Angaben umfasst sie mindestens 10.000 verschiedene Verbindungen, von denen 4.730 eine bekannte chemische Struktur haben. Die Stoffe sind chemisch und physikalisch sehr stabil und deshalb in der Umwelt sehr langlebig, daher der Beiname Ewigkeitschemikalien. Zugleich betont das BfR, dass die Gruppe nicht einheitlich ist: Polymere PFAS unterscheiden sich in ihren physikochemischen und toxikologischen Eigenschaften stark von nicht polymeren. Laut BfR werden verschiedene PFAS auch in kosmetischen Mitteln eingesetzt.

Wichtig für die Einordnung: PFHxA und ihre verwandten Stoffe sind nur ein Teil dieser Gruppe. Die Kommission spricht selbst von einer Untergruppe.

Die Grenzwerte im Überblick

Größe Wert Bedeutung
PFHxA und ihre Salze 25 ppb Summe der Stoffe
PFHxA-verwandte Stoffe 1.000 ppb Summe der Stoffe
Bezugsgröße homogenes Material Grenzwerte gelten je homogenem Material

Quelle: Verordnung (EU) 2024/2462, Anhang XVII Eintrag 79 REACH. Abruf: 27. Oktober 2026.

Die Einheit ppb steht für „parts per billion“, also Teile pro Milliarde. Eigene Umrechnung der Redaktion: 1 ppb entspricht 1 Mikrogramm je Kilogramm. Die Grenze von 25 ppb liegt damit bei 25 Mikrogramm je Kilogramm Material, das sind 0,0000025 Prozent. Die Grenze von 1.000 ppb entspricht 1 Milligramm je Kilogramm oder 0,0001 Prozent. Die Werte zeigen: Es geht um sehr kleine Mengen, die sich nur mit Laboranalytik nachweisen lassen. Wie Prüflabore die Vorgabe bei einem einzelnen Produkt umsetzen, bewertet dieser Beitrag nicht.

Die Stichtage der gesamten Beschränkung

Stichtag Betroffene Bereiche (Auswahl)
10. April 2026 Feuerlöschschäume für Ausbildungs- und Prüfzwecke sowie öffentliche Feuerwehren
10. Oktober 2026 Bekleidungstextilien, Leder, Schuhe, Papier und Karton mit Lebensmittelkontakt, Gemische für die breite Öffentlichkeit, kosmetische Mittel
10. Oktober 2027 weitere Textilien für die breite Öffentlichkeit, zum Beispiel Teppiche
10. Oktober 2029 Feuerlöschschäume für die Zivilluftfahrt

Quelle: Verordnung (EU) 2024/2462. Abruf: 27. Oktober 2026.

Die Kommission nennt in ihrer Mitteilung Übergangszeiträume von 18 Monaten bis zu fünf Jahren, je nach Anwendung. Für Kosmetika beträgt der Zeitraum zwischen Inkrafttreten und Stichtag nach den oben genannten Daten zwei Jahre.

Was mit Ware ist, die bereits auf dem Markt war

Der Verordnungstext enthält eine Bestandsregel: Erzeugnisse und Gemische, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden, fallen nicht unter die Beschränkung für diese Produktgruppen. Maßgeblich ist damit der Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Eine Aussage darüber, welche Produkte im Regal oder in privaten Badezimmern tatsächlich betroffen wären, lässt sich daraus nicht ableiten.

Was die Regel nicht aussagt

Die Beschränkung ist weder ein Verbot aller PFAS in Kosmetik noch eine Liste betroffener Marken. Sie enthält auch kein Urteil über einzelne Produkte und ist kein Rückruf. Die Redaktion hat keine Marktuntersuchung durchgeführt und nennt deshalb keine Hersteller oder Produkte. Wer wissen möchte, ob ein bestimmtes Produkt die Grenzwerte einhält, kann sich an den Hersteller wenden.

Das solltest du wissen

Seit dem 10. Oktober 2026 gilt für kosmetische Mittel in der EU eine Grenze von 25 ppb für PFHxA und ihre Salze sowie von 1.000 ppb für verwandte Stoffe. Das betrifft eine Untergruppe der PFAS, nicht die gesamte Stoffgruppe. Die Regel richtet sich an das Inverkehrbringen durch Hersteller und Händler. Sie ersetzt keine ärztliche oder dermatologische Beratung; bei Hautproblemen ist dafür die Ärztin oder der Arzt zuständig.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19. September 2024 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (PFHxA), EUR-Lex, abgerufen am 27. Oktober 2026
  2. Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland: Mitteilung vom 19. September 2024 zur PFAS-Untergruppe, abgerufen am 27. Oktober 2026
  3. Bundesinstitut für Risikobewertung: Gekommen, um zu bleiben – PFAS in Lebensmitteln und der Umwelt, abgerufen am 27. Oktober 2026
  4. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, EUR-Lex, abgerufen am 27. Oktober 2026

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