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Inhaltsstoffe & Recht

Silber in Kosmetik: EU-Ausschuss SCCS stuft Mikrosilber bis 0,3 Prozent als sicher ein

Der EU-Ausschuss SCCS hält Mikrosilber in Kosmetik bei 0,2 bis 0,3 Prozent für sicher; Sprays und Nanosilber sind nicht bewertet. Das steckt dahinter. Stand: 22. Oktober 2026.

Zerknitterte silberfarbene Metalltube auf braunem Papier, Symbolbild für Silber in Kosmetik
Zerknitterte Metalltube auf braunem Papier – Symbolbild. Foto: Vie Studio / Pexels, Lizenz; Bearbeitung: Zuschnitt durch die Redaktion.

Was der Wissenschaftsausschuss der EU zu Silberpartikeln in Pflege, Mundpflege und Nagelprodukten sagt – und wo die Grenzen der Bewertung liegen. Stand: 22. Oktober 2026

Silber ist ein Thema für Zahnpasta, Cremes und Nagelprodukte.
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) der EU-Kommission hat feinkörniges Silber im März 2026 bewertet; die Stiftung Warentest spricht von einer deutlich positiveren Einschätzung.
Die Stiftung Warentest hat das Thema am 11. Oktober 2026 für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeordnet.
Hier steht, was der Ausschuss genau bewertet hat, was er ausdrücklich nicht bewertet hat und worauf du auf der Zutatenliste achten kannst.

Was der SCCS bewertet hat

Die Europäische Kommission hatte den SCCS laut Gutachten gebeten, die Sicherheit von Silber in kosmetischen Mitteln zu bewerten. Der Ausschuss nahm seine Stellungnahme SCCS/1687/25 am 26. März 2026 an, veröffentlicht wurde sie am 24. April 2026. Ein Korrigendum vom 20. Mai 2026 betrifft nach Angaben der Kommission eine Tabelle im Anhang B.

Bewertet wurde „mikrongroßes partikuläres Silber“ mit einem Teilchendurchmesser zwischen 100 Nanometern und 1 Millimeter. Ein Nanometer ist ein Millionstel Millimeter. Der Ausschuss hält dieses Silber nach seinem Gutachten bis zu folgenden Höchstkonzentrationen für sicher:

Produktart Höchstkonzentration (SCCS)
Produkte zum Abspülen (rinse-off) 0,2 %
Produkte, die auf der Haut bleiben (leave-on) 0,3 %
Mundpflegeprodukte 0,2 %
Nagelprodukte 0,3 %
Mundwasser für Kinder 0,05 %

Quelle: SCCS/1687/25, Schlussfolgerung (Conclusion); Stand der Stellungnahme: 26. März 2026, Korrigendum 20. Mai 2026.

Für Kosmetik, die für Kinder bestimmt ist, gelten laut Gutachten dieselben Werte, nur beim Mundwasser liegt die Grenze bei 0,05 Prozent. Als Grund für die positivere Bewertung nennt die Kommissionsseite neue Daten, nach denen mikrongroßes Silber nicht in die Haut eindringt.

Warum die Partikelgröße entscheidend ist

Silber ist nicht gleich Silber. Nach Darstellung der Stiftung Warentest ist nur mikronisiertes Silber mit einem Durchmesser von mindestens 0,1 Mikrometer (100 Nanometer) im Blick; Nanosilber sei verboten, ebenso Partikel ab 1 Millimeter Durchmesser. Der SCCS selbst bewertet ausschließlich den Bereich zwischen 100 Nanometern und 1 Millimeter. Wer ein Produkt mit „Silber“ im Namen oder in der Werbung sieht, kann daraus also nicht ableiten, um welche Partikelform es sich handelt und ob die SCCS-Werte überhaupt passen.

Wichtig für die Einordnung: Die genannten Prozentwerte sind Höchstwerte, bis zu denen der Ausschuss ein Produkt als sicher ansieht. Sie sagen nichts darüber, wie viel Silber in einem konkreten Produkt tatsächlich steckt, und sie sind keine Empfehlung, Silber zu verwenden.

Was die Bewertung nicht abdeckt

Mehrere Punkte bleiben ausdrücklich außen vor:

  • Sprays: Das Gutachten gilt nicht für Produkte mit Treibgas, weil der Antragsteller solche Anwendungen nicht eingereicht hatte. Die Stiftung Warentest schreibt, dass Silberpartikel in sprühbaren Aerosolen weiterhin nicht verwendet werden dürfen.
  • Nanosilber: Die Stellungnahme bezieht sich nur auf Partikel oberhalb von 100 Nanometern. Der Ausschuss hält mikrongroßes Silber nach eigener Einschätzung nicht für ein Nanomaterial.
  • Verletzte Haut: Die Studien zur Hautaufnahme wurden laut Stiftung Warentest nur an gesunder, unverletzter Haut durchgeführt. Die Autorinnen und Autoren raten deshalb, bei verletzter oder wunder Haut auf Mikrosilber zu verzichten.
  • Einstufung: Nach Angaben der Stiftung Warentest stuft die EU-Chemikalienverordnung Silber als vermutlich fortpflanzungsschädigend ein, wenn es über die Haut in den Körper gelangt. Das SCCS-Gutachten berücksichtigt nach eigenen Angaben die Einstufung als reproduktionstoxisch der Kategorie 2.

Zahnpasta und Mundspülungen mit Silber sollten laut Stiftung Warentest ausgespuckt und nicht verschluckt werden.

So erkennst du Silber auf der Packung

Kosmetische Mittel müssen ihre Bestandteile auf der Verpackung angeben; das regelt die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Nach Angaben der Stiftung Warentest steht Silber in der Zutatenliste als „silver“ oder „CI 77820“.

Was rechtlich gilt – und was noch nicht

Ein SCCS-Gutachten ist eine wissenschaftliche Bewertung, kein Gesetz. Ob und ab wann höhere Silbergehalte zulässig werden, regelt die EU-Kommission durch eine Änderung der Kosmetikverordnung. Die Stiftung Warentest schreibt, dass eine solche Änderung beschlossen sei, nennt aber kein Datum für das Inkrafttreten. Sie hält fest, dass bisher Silber nur in geringeren Konzentrationen und wenigen Produktkategorien als unkritisch galt, und dass künftig mehr silberhaltige Produkte in den Regalen stehen könnten. Einen geprüften Rechtstext zu den Silbereinträgen konnte die Redaktion bis zum Redaktionsschluss nicht einsehen; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt der EU.

Ob ein bestimmtes Produkt Silber enthält, zeigt die Zutatenliste; zur Menge und zur Partikelgröße gibt in der Regel nur der Hersteller Auskunft. Der Beitrag nennt deshalb keine Marke und keine Produkte.

Das solltest du wissen

Silber in Kosmetik ist kein einheitliches Thema: Es kommt auf Partikelgröße, Produktart und Konzentration an. Die positive SCCS-Bewertung bezieht sich auf mikrongroßes Silber in genau den genannten Höchstmengen, nicht auf Nanosilber, nicht auf Sprays. Wer Silber meiden möchte oder empfindliche beziehungsweise verletzte Haut hat, findet es über die Zutatenbezeichnungen „silver“ und „CI 77820“. Bei gesundheitlichen Fragen ist eine Ärztin oder ein Arzt, bei Hautproblemen eine Hautärztin oder ein Hautarzt die richtige Anlaufstelle. Dieser Beitrag ist keine Kaufempfehlung für oder gegen ein Produkt.

Quellen

  1. Europäische Kommission: SCCS – Scientific Advice on Silver used in cosmetic products (veröffentlicht 24. April 2026; abgerufen 22. Oktober 2026)
  2. SCCS: Stellungnahme SCCS/1687/25, angenommen 26. März 2026, Korrigendum 20. Mai 2026 (PDF, englisch)
  3. Stiftung Warentest (test.de): Silberpartikel in Kosmetik: Silber ist sicherer als gedacht, 11. Oktober 2026
  4. EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel

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