Duftstoff-Allergene: Was seit 1. August 2026 auf neuen Kosmetikprodukten stehen muss
Neue Pflichtangaben für Parfum, Creme und Shampoo: Seit August 2026 müssen weitere Duftstoff-Allergene einzeln genannt werden. Was die EU-Verordnung regelt und welche Fristen gelten.
Neue Pflichtangaben für Parfum, Creme und Shampoo: Seit August 2026 müssen weitere Duftstoff-Allergene einzeln auf der Packung stehen – und warum du trotzdem genau hinsehen musst. Stand: 21. Oktober 2026
Duftstoffe stecken in Parfüm, Duschgel, Bodylotion, Shampoo und vielen weiteren Pflegeprodukten.
Auf der Packung stand bisher oft nur ein Sammelbegriff wie „Parfum“ oder „Aroma“.
Eine EU-Verordnung verlangt nun, dass zusätzliche Duftstoffe mit allergieauslösendem Potenzial einzeln genannt werden.
Für neue Produkte gilt die Regel seit dem 1. August 2026, für Ware, die schon im Handel ist, läuft eine Übergangsfrist bis 2028.
Hier steht, was genau sich ändert, was das für dein Badezimmerregal bedeutet und was die Kennzeichnung ausdrücklich nicht verspricht.
Was die EU-Verordnung vorschreibt
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1545 der Europäischen Kommission vom 26. Juli 2023. Sie ändert die Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) „hinsichtlich der Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln“. Sie gilt also nicht nur für Parfüm, sondern für kosmetische Mittel allgemein.
Den Erwägungsgründen der Verordnung zufolge stützt sich die Kommission auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) aus dem Jahr 2012. Der Ausschuss hatte 56 weitere Duftstoffe benannt, die nachweislich Allergien beim Menschen ausgelöst haben, aber bis dahin nicht einzeln gekennzeichnet werden mussten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen darüber informiert werden, damit Menschen mit einer bekannten Duftstoffallergie die Stoffe meiden können, auf die sie reagieren.
Gekennzeichnet werden muss laut den Erwägungsgründen ab folgenden Mengen: Bei Produkten, die auf der Haut oder im Haar bleiben (etwa Bodylotion, Gesichtscreme, Parfüm), gilt ein Schwellenwert von mehr als 0,001 Prozent. Bei Produkten, die abgespült werden (etwa Shampoo oder Duschgel), liegt er bei mehr als 0,01 Prozent.
Die Fristen im Überblick
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| bis 31. Juli 2026 | Produkte, die die neuen Vorgaben nicht erfüllen, durften noch in der EU in Verkehr gebracht werden. |
| ab 1. August 2026 | Neu in Verkehr gebrachte Produkte müssen die neuen Kennzeichnungsregeln einhalten. |
| bis 31. Juli 2028 | Bereits in Verkehr gebrachte Produkte, die die neuen Vorgaben nicht erfüllen, dürfen noch auf dem Markt bereitgestellt (also verkauft) werden. |
Quelle: Fußnoten zur Verordnung (EU) 2023/1545, EUR-Lex; die Verbraucherzentrale nennt dieselben Eckpunkte („für neue Produkte ab August 2026, für alle Produkte im Handel ab August 2028“), Verbraucherzentrale, Stand 23. Juli 2026. Zusammenstellung der Redaktion, Stand: 21. Oktober 2026.
Praktisch heißt das: Im Handel können in den kommenden Monaten Produkte mit alter und mit neuer Kennzeichnung nebeneinander stehen. Ein Produkt ohne die zusätzlichen Angaben ist nicht automatisch ein Verstoß, weil Altbestände bis zum 31. Juli 2028 verkauft werden dürfen.
Wo du die Angaben findest
Nach Angaben der Verbraucherzentrale stehen die Inhaltsstoffe unter der Überschrift „Ingredients“ und sind nach Gewicht absteigend sortiert. Die Namen folgen der internationalen INCI-Nomenklatur (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients), deutsche Übersetzungen auf dem Etikett müssen nicht vollständig sein. Duftstoffe dürfen demnach oft als Sammelbegriff (Parfum, Aroma, Fragrance) angegeben werden – die einzeln zu nennenden Allergene stehen zusätzlich in der Liste.
- Verpackung oder Umkarton nach „Ingredients“ absuchen.
- In der Liste auf „Parfum“, „Aroma“ oder „Fragrance“ achten und die einzeln aufgeführten Duftstoffnamen mit dem vergleichen, was du verträgst.
- Bei sehr kleinen Artikeln wie Lippenstiften steht die Liste laut Verbraucherzentrale oft nicht auf dem Etikett, sondern muss am Regal bereitliegen.
- Beim Online-Kauf Shops bevorzugen, die die vollständige Inhaltsstoffliste zeigen.
Was die Kennzeichnung bedeutet – und was nicht
Die Pflichtangabe ist eine Information, kein Gütesiegel. Sie sagt nicht, dass ein Produkt „besser“ oder „schlechter“ ist, sondern lediglich, welche der erfassten Duftstoffe oberhalb der genannten Schwellen enthalten sind. Ob du auf einen bestimmten Stoff reagierst, kann die Packung nicht beantworten. Das klärt nur eine ärztliche Abklärung.
Die Verbraucherzentrale rät, bei Reaktionen wie Hautausschlag ärztlichen Rat einzuholen, um den auslösenden Stoff zu finden, und das verdächtige Produkt aufzubewahren und möglichst mitzunehmen. Unerwünschte Wirkungen lassen sich formlos an Hersteller, Händler oder die Lebensmittelüberwachung melden, auch über ein Online-Formular des Bundesportals. Hilfreich sind Kontaktdaten, Art und Zeitpunkt der Wirkung, Produktname und – falls vorhanden – die Chargennummer, die auf der Packung steht.
Kurz nachgefragt
Gilt das nur für Parfüm?
Nein. Die Verordnung betrifft laut Titel kosmetische Mittel allgemein, also auch Pflege- und Reinigungsprodukte für Haut und Haar, soweit sie Duftstoffe enthalten.
Muss alles sofort aus dem Regal?
Nein. Nach den Fußnoten der Verordnung dürfen bereits in Verkehr gebrachte Produkte noch bis zum 31. Juli 2028 bereitgestellt werden.
Steht dann nie mehr „Parfum“ auf der Packung?
Doch. Der Sammelbegriff bleibt zulässig; die Verordnung ergänzt ihn um die einzeln zu nennenden Allergene, sobald deren Schwellenwerte überschritten werden.
Weitere Angaben, die beim Prüfen helfen
Neben der Inhaltsstoffliste lohnt ein Blick auf zwei weitere Pflichtangaben, die die Verbraucherzentrale beschreibt. Bei einer Haltbarkeit von weniger als 30 Monaten steht ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder eine Sanduhr auf der Packung. Bei mehr als 30 Monaten zeigt das Symbol eines geöffneten Cremetopfs, wie lange das Produkt nach dem Öffnen haltbar ist. Die Chargennummer ist wichtig, wenn du ein Produkt reklamieren oder eine unerwünschte Wirkung melden willst.
Auch Werbeaussagen auf der Vorderseite ersetzen den Blick auf die Liste nicht: Pflanzliche Inhaltsstoffe werden laut Verbraucherzentrale oft hervorgehoben, können aber nur in sehr geringer Menge enthalten sein. Wichtig ist deshalb, was in der Liste steht, nicht, was vorne groß abgebildet ist.
Das solltest du wissen
Die neue Regel macht Duftstoffe auf der Packung transparenter, ersetzt aber weder eine Allergiediagnose noch den Blick auf das einzelne Produkt. Wer bereits weiß, auf welche Stoffe er oder sie reagiert, kann die Liste künftig gezielter abgleichen. Wer Hautreaktionen bemerkt, sollte das ärztlich abklären lassen. Da alte und neue Etiketten bis 2028 nebeneinander existieren können, ist ein fehlender Eintrag kein Beleg dafür, dass ein Duftstoff nicht enthalten ist.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission vom 26. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln, EUR-Lex (abgerufen am 21. Oktober 2026)
- Verbraucherzentrale: Kosmetik – Inhaltsstoffe, Kennzeichnung und unerwünschte Wirkungen (Stand 23. Juli 2026, abgerufen am 21. Oktober 2026)