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Klebe-Tattoos für Kinder: Greenpeace-Test stuft 13 von 15 Produkten als nicht empfehlenswert ein

Greenpeace Österreich und AK Oberösterreich ließen 15 Klebe-Tattoos untersuchen: 13 gelten als „nicht empfehlenswert“, Grenzwerte blieben laut Auftraggebern eingehalten. Die Stiftung Warentest berichtet.

Vier Kinderarme mit bunten Klebe-Tattoos in Weltraummotiven, die Hände sind in der Mitte zusammengelegt
Unterarme von Kindern mit Klebe-Tattoos mit Weltraummotiven – Symbolbild, keines der getesteten Produkte. Foto: Kindel Media / Pexels, Lizenz; Bearbeitung: Zuschnitt durch die Redaktion.

Die Stiftung Warentest greift am 23. Oktober 2026 eine Laboruntersuchung von Greenpeace Österreich und der Arbeiterkammer Oberösterreich auf: nach Angaben der Auftraggeber blieben alle Proben unter den Grenzwerten, kritisiert wird der Stoffmix. Stand: 24. Oktober 2026

Klebe-Tattoos sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt, schreibt die Stiftung Warentest. Greenpeace Österreich und die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) haben 15 solcher Produkte im Labor untersuchen lassen und 13 davon als „nicht empfehlenswert“ eingestuft (Greenpeace Österreich, 22. Juli 2026). Die Stiftung Warentest berichtet am 23. Oktober 2026 darüber und schreibt, einige der Produkte seien ihren Recherchen zufolge noch immer erhältlich.

Dieser Beitrag fasst zusammen, was die beiden Organisationen gemessen haben, was die Zahlen aussagen und was sie nicht aussagen.

Was untersucht wurde

Die Auftraggeber ließen 15 Klebe-Tattoos stichprobenartig auswählen, überwiegend mit Motiven für Kinder. Gekauft wurde laut Prüfbericht im österreichischen stationären Handel sowie bei Online-Marktplätzen. Ein nicht namentlich genanntes „unabhängiges Fachlabor“ prüfte auf PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, sehr langlebige Industriechemikalien), Schwermetalle, Weichmacher, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und flüchtige organische Verbindungen (VOC, also Lösungsmittel) (Prüfbericht von Greenpeace und AK OÖ).

Kennzahl Ergebnis laut Greenpeace/AK OÖ
Untersuchte Klebe-Tattoos 15
Als „nicht empfehlenswert“ eingestuft 13
Nachgewiesene problematische Substanzen 31
Höchste Zahl in einer einzelnen Probe 12
Proben mit PFAS 4
Proben mit Stoffen, deren Einsatz in Kosmetik und/oder Spielzeug verboten ist 6
Proben mit problematischen Lösungsmitteln (VOC) 12

Quelle: Greenpeace Österreich, Pressemitteilung vom 22. Juli 2026; Zusammenstellung der Redaktion, Stand 24. Oktober 2026.

Grenzwerte eingehalten, Stoffmix im Fokus

Nach Angaben von Greenpeace wurden bestehende EU-Grenzwerte in keiner Probe überschritten. Kritisiert wird stattdessen, dass Grenzwerte meist einzelne Stoffe bewerten und nicht deren Kombination auf der Haut. Für die Einstufung „nicht empfehlenswert“ markierten die Auftraggeber unter anderem PFAS, Stoffe mit krebserregendem, erbgutveränderndem oder fortpflanzungsgefährdendem Potenzial (auch als Verdachtsfall) sowie Weichmacher-Mengen über 250 Milligramm pro Kilogramm. Das sind Bewertungskriterien der Auftraggeber, keine gesetzlichen Vorgaben.

Bei den „verbotenen Stoffen“ ist Vorsicht geboten: Der Prüfbericht hält ausdrücklich fest, die Tattoos könnten mit diesen Chemikalien „unbeabsichtigt verunreinigt“ sein. Genannt werden dort unter anderem der Weichmacher DEHP und Naphthalin. Ob ein Produkt rechtswidrig in Verkehr gebracht wurde, ist damit nicht festgestellt; das entscheiden die zuständigen Behörden.

Grenzen der Untersuchung

Der Prüfbericht beschreibt die Auswahl der Produkte selbst als stichprobenartig. Gemessen wurden Tattoo und Trägerpapier gemeinsam, eine Zuordnung zur Quelle des Stoffs ist daher nicht möglich. Kaufzeitpunkte und Laborname fehlen. Die Abgrenzung zwischen Kinder- und Erwachsenenprodukten sei nicht immer eindeutig. Die Ergebnisse gelten für die 15 untersuchten Packungen, nicht für den gesamten Markt.

Rechtlicher Rahmen

Temporäre Klebe-Tattoos gelten laut Prüfbericht meist als Kosmetik, für Kinder unter 14 Jahren kann zusätzlich das Spielzeugrecht greifen. Für kosmetische Mittel regelt die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) Stoffverbote und Kennzeichnung. Bei mehreren Produkten fehlten laut Greenpeace Inhaltsangaben, Chargennummer oder Produktionsdatum. Greenpeace fordert ein EU-weites PFAS-Verbot, Grenzwerte mit Blick auf Stoffkombinationen, strengere Kontrollen und eine Haftung der Online-Marktplätze.

Reaktionen von Handel und Herstellern

Laut Stiftung Warentest nahmen mehrere Händler betroffene Produkte aus ihren Regalen und Webshops. Ein Anbieter widersprach: Seine Ware entspreche den geltenden Vorgaben, es bestehe kein Grund für eine vorsorgliche Entfernung. Beide Darstellungen stammen aus dem Beitrag der Stiftung Warentest und sind hier nicht eigenständig geprüft.

Was die Stiftung Warentest Eltern empfiehlt

Die Stiftung Warentest rät in ihrem Beitrag, nur Produkte zu kaufen, auf denen grundlegende Angaben stehen, Tattoos nicht auf verletzte Haut zu kleben und kleine Kinder damit nicht allein zu lassen. Die „grundlegenden Informationen“ konkretisiert die Stiftung in diesem Satz nicht; Greenpeace nennt als fehlende Angaben bei einzelnen Produkten Inhaltsangaben, Chargennummer und Produktionsdatum.

Das solltest du wissen

Der Test stammt aus Österreich, die Proben kamen aus dem dortigen Handel und von Online-Plattformen. Ob identische Ware in Deutschland angeboten wird, geht aus den Quellen nicht hervor. Belegt ist: Eine kleine Stichprobe zeigte bei vielen Produkten Stoffe, die die Auftraggeber kritisch sehen, ohne dass Grenzwerte überschritten wurden. Das ist keine Kaufempfehlung und keine Aussage über einzelne Marken.

Quellen

  1. Stiftung Warentest: Klebe-Tattoos für Kinder – Bunte Bildchen entpuppen sich als riskanter Chemie-Cocktail, 23. Oktober 2026.
  2. Greenpeace Österreich: Chemie-Cocktail zum Aufkleben – Klebe-Tattoos im Test, 22. Juli 2026.
  3. Greenpeace Österreich und AK Oberösterreich: Prüfbericht „Chemie auf der Haut“, Juli 2026.
  4. Greenpeace Österreich: Pressemitteilung zum Test, 22. Juli 2026.
  5. Arbeiterkammer Oberösterreich: Sehr viele Chemikalien in Klebetattoos.
  6. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, EUR-Lex.

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